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Wahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten Sie voraussichtliche Anfang bis Mitte Mai.

Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich auch ohne das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung ab Montag, den 29. April 2024 möglich.

 

Informationen:

 

 

Jeder Stimmberechtigte ist zur Übernahme eines Wahlehrenamtes gesetzlich verpflichtet und darf dieses Ehrenamt nur aus wichtigem Grund ablehnen. Die Übernahme des Ehrenamtes eines Wahlhelfers sollte jeder wahlberechtigte Bürger als ehrenvolle Aufgabe betrachten, schließlich bilden Wahlen das Fundament unseres demokratischen Staatswesens.

Die Gemeinde Obermichelbach braucht für jede Wahl ehrenamtliche Wahlhelfer.

Sie haben Interesse an diesem Ehrenamt?

Nachstehend erhalten Sie einige Informationen zu diesem Amt.
Falls Sie sich als Wahlhelfer bewerben möchten, schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Alter) an wahlamt@obermichelbach.de.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.