Gemeinderat
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: Dem gewählten Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.
Die Größe des Gemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In der Gemeinde Obermichelbach besteht der Gemeinderat aus dem ersten Bürgermeister und 16 Gemeinderatsmitgliedern.
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