Änderung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Durch Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Obermichelbach werden die Hebesätze bezüglich der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer erhöht. Die Hebesätze betragen rückwirkend zum 01.01.2024 für die Grundsteuer A 330 v.H., für die Grundsteuer B 350 v.H. und für die Gewerbsteuer 360 v.H.
Die Bescheide werden in den nächsten Tagen versendet.